Mittwoch, 25. Dezember 2019

Fünffache Mutter aus Fricktal begeht nach Gerichtsurteil Suizid

aus: https://www.nau.ch/news/schweiz/funffache-mutter-aus-fricktal-begeht-nach-gerichtsurteil-suizid-65487624?fbclid=IwAR2sVtf7ZHKLzlBeNPrONykxiiCYxaQmw70drlfcIEQvgLrRnp-IaHll8Yw

Weil ihrem gewalttätigen Mann die fünf gemeinsamen Kinder zugesprochen wurden, hat sich eine 37-jährige Frau aus dem Fricktal AG umgebracht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine 37-jährige Schweizerin begeht Suizid, weil ihre Kinder bei ihrem Mann bleiben sollen.
  • Der Mann hatte sie und die Kinder während Jahren geschlagen.
  • Trotzdem spricht das Gericht dem Mann das Sorgerecht zu. 

Eine Mutter von fünf Kindern zwischen zehn und drei Jahren ist nicht mehr. Sie hat sich kurz vor Weihnachten 2018 im Aargauer Fricktal das Leben genommen. Fünf Tage vorher hatte die 37-Jährige vom Familiengericht des Bezirks Lenzburg einen Brief erhalten: Ihre fünf Kinder bleiben vorerst in der Obhut ihres Vaters, von dem sie sich im Sommer 2018 amtlich getrennt hatte.

Kinder und Frau geschlagen

Der Mann hatte seine Frau und die Kinder während Jahren geschlagen sowie psychische Gewalt auf sie ausgeübt. Dies zeigen Dokumente und Erzählungen, die der «NZZ am Sonntag» vorliegen. Obwohl die Mutter sich bei der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde Kesb meldete, passierte nicht viel. Auch die Staatsanwaltschaft leitete kein Verfahren ein, obwohl häusliche Gewalt seit 2004 ein Offizialdelikt ist.
Die Mutter erleidet in dieser schwierigen Zeit eine Depression. Sie kommt zum zweiten Mal - nach einer postnatalen Depression - in die Frauenklinik nach Zug. Der Mann besucht sie nie. Er ist überfordert mit der Kindererziehung, was gemäss der Zeitung später auch die Kesb feststellt: «In der Zeit häuften sich die Gewaltvorfälle den Kindern gegenüber».

Vater bringt Kinder nicht zurück

Im Juli 2018 flüchtet die Mutter mit ihren fünf Kindern auf den Hof ihrer Eltern. Sie zieht in der Nähe in ein Haus ein. Am Bezirksgericht Laufenburg läuft ein Eheschutzverfahren.
Doch der Alltag gestaltet sich schwierig, die Frau ist nicht stabil und wird an ihrem 37. Geburtstag in die psychiatrische Klinik Königsfelden AG eingeliefert.
Die Kinder erhalten einen Beistand, der es dem Vater erlaubt, mit ihnen in die Herbstferien zu fahren. Doch der Vater bringt die Kinder nicht zurück, zieht in einen anderen Kanton und lebt zeitweise mit den Kindern zu sechst in einem einzigen Zimmer bei einer befreundeten Familie. Beistand und Gericht liessen ihn gewähren.

«Das war der K.-o.-Schlag»

Die Kinder besuchten während fünf Wochen keine Schule, niemand schreitet ein. Anfang November wird die Mutter aus der Klinik entlassen. Das Gericht entscheidet trotzdem, dass die Kinder vorerst in die Obhut des Vaters gehören.
Sie kämpft mit einer Anwältin um ihre Kinder. Doch ein Kinderpsychiater spricht ihr die Fähigkeit ab, ihre Kinder zu betreuen. Am 13. Dezember 2018 erfährt sie davon.
Fünf Tage später nimmt sich die junge Frau das Leben. «Das Gerichtsurteil war für sie der K.-o.-Schlag», sagt ihr Vater zur Zeitung.

Grosseltern geben nicht auf

Seit der Beerdigung ihrer Tochter haben die Grosseltern ihre fünf Enkel nicht mehr gesehen. Sie geben jedoch nicht auf und kämpfen mit einer neuen Anwältin weiter. Für das Besuchsrecht ihrer Enkel und die Rehabilitation ihrer Tochter.


Sonntag, 21. Juli 2019

„Wir haben schon befürchtet, dass erst etwas ganz Schreckliches passieren muss, bevor sie ihn einsperren“

„Meine Frau wurde heute ermordet. Sie wurde vor einen Zug geschubst, von einem Fremden ohne Grund.“

Ein "Fall" - d.h. ein Menschenleben (das Schicksal einer Familie) - der zeigt, wohin Europa geht.

Auf Gleise gestoßen

Von Zug überrollt: „Meine Frau wurde ermordet“

Es ist ein schier unfassbares Verbrechen, dass am Wochenende nicht nur in Deutschland für Entsetzen sorgt: Anja N. steht am Samstagmorgen am Bahnsteig einer kleinen Ortschaft in Nordrhein-Westfalen und wartet auf den Regionalexpress. Sie ist eine von wenigen Wartenden, als aus dem Nichts plötzlich der 28-jährige Serbe Jackson B. auftaucht und die 34-Jährige vor den einfahrenden Zug stößt. Der Lokführer hat keine Chance rechtzeitig anzuhalten. Die Frau stürzt ins Gleisbett und wird vom einfahrenden Zug überrollt. Sie stirbt trotz sofortigen Rettungsmaßnahmen noch an Ort und Stelle. Anja N. hinterlässt einen Ehemann und eine 13 Jahre alte Tochter. Ihr Mann spricht auf Facebook von Mord, Nachbarn des Serben zeigten sich indessen entsetzt, aber nicht überrascht über die Bluttat.
Am Tag nach dem schrecklichen Verbrechen haben Trauernde Blumen und Kerzen an dem kleinen Regionalbahnhof in Voerde am Niederrhein abgelegt.

Auch ein Foto des Opfers Anja N. ist dabei. Täter und Opfer kannten sich laut aktuellen Informationen nicht. Wie die „Bild“ berichtete, hatte die Frau erst im vergangenen Jahr geheiratet und hat eine 13 Jahre alte Tochter. Ihr Mann trauere demnach auf Facebook, wo er noch Samstagabend schrieb: „Meine Frau wurde heute ermordet. Sie wurde vor einen Zug geschubst, von einem Fremden ohne Grund.“
Der Täter konnte dank dem beherzten Eingreifen von Augenzeugen festgenommen werden. Es handelt sich um einen polizeibekannten 28-jährigen Mann mit serbischen Wurzeln aus der Region. Am Sonntag wurde laut Medienberichten Haftbefehl wegen Mordes gegen den Beschuldigten erlassen. Gegenüber Polizei und Haftrichter habe sich Jackson B. bisher nicht zu dem Vorwurf geäußert, hieß es.

Mann handelte „heimtückisch und aus Mordlust“
Jackson B. sei dringend tatverdächtig, das Opfer „heimtückisch und aus Mordlust“ vor den einfahrenden Zug geschubst zu haben, hieß es. Beide kannten sich nicht, es gab auch zuvor keinen Streit. In den sozialen Medien entfachten sich unmittelbar nach der Tat Spekulationen um die Nationalität des Mannes, die aber allesamt falsch waren - am Sonntag wurde dann bekannt, dass es sich um einen Serben handle. Auch Gerüchte über einen Streit zwischen Syrern, bei der das Opfer einer Frau zu Hilfe gekommen und deshalb vor den Zug gestoßen worden sei, bleiben genau das: Gerüchte. Die Mordkommission ermittelt, hieß es vonseiten der Staatsanwaltschaft.
„Schon befürchtet, dass erst etwas ganz Schreckliches passieren muss“
Die „Bild“-Zeitung sprach am Sonntag auch mit Nachbarn des Serben. Sie sind nicht überrascht, dass es zu der Eskalation kam, schildern die schwierige Situation im Umgang mit dem Mann, den sie als Unruhestifter bezeichnen. Oft soll der Serbe gedroht haben, ganz Brünen, wo er seit einem Jahr daheim ist, „plattzumachen“. Etliche Anzeigen wegen Sachbeschädigung, Körperverletzung und Widerstand lagen gegen ihn vor. Zusammen mit seinem älteren Bruder sei der Mann etwa im März alkoholisiert in die Wohnung eines älteren Ehepaars eingedrungen. Bei der Festnahme verletzten die Männer dann auch noch einen Polizeibeamten. Der Besitzer eines Imbiss in der Ortschaft: „Wir haben schon befürchtet, dass erst etwas ganz Schreckliches passieren muss, bevor sie ihn einsperren“.
Freundin startete Spendenaktion für Familie der Toten
Eine Freundin des Opfers rief indessen eine Spendenaktion für die Familie der Toten ins Leben und teilte diese auf Facebook.
„Da unsere langjährige Freundin heute nach einem tragischen Zugunglück von uns gegangen ist und wir den Mann sowie die Tochter und den Rest der Familie auf allen Wegen unterstützen möchten, würden wir gerne versuchen, Spenden in Form von Geld für die weitere Zukunft der Tochter und des Mannes zu sammeln um sie so auf diesem schweren Wege so gut es geht zu unterstützen,“ schreibt die Initiatorin in dem Aufruf.
Harald Dragan
Harald Dragan

Mann handelte „heimtückisch und aus Mordlust“
Jackson B. sei dringend tatverdächtig, das Opfer „heimtückisch und aus Mordlust“ vor den einfahrenden Zug geschubst zu haben, hieß es. Beide kannten sich nicht, es gab auch zuvor keinen Streit. In den sozialen Medien entfachten sich unmittelbar nach der Tat Spekulationen um die Nationalität des Mannes, die aber allesamt falsch waren - am Sonntag wurde dann bekannt, dass es sich um einen Serben handle. Auch Gerüchte über einen Streit zwischen Syrern, bei der das Opfer einer Frau zu Hilfe gekommen und deshalb vor den Zug gestoßen worden sei, bleiben genau das: Gerüchte. Die Mordkommission ermittelt, hieß es vonseiten der Staatsanwaltschaft.

Donnerstag, 6. Juni 2019

Eine – reale – Chance unserer Expertenregierung

Schon vor der in Erinnerung gebliebenen Sinowatz-Regierungserklärung, "Ich weiß schon, meine Damen und Herren, das alles ist sehr kompliziert so wie diese Welt, in der wir leben und handeln, und die Gesellschaft, in der wir uns entfalten wollen. Haben wir daher den Mut, mehr als bisher auf diese Kompliziertheit hinzuweisen; zuzugeben, dass es perfekte Lösungen für alles und für jeden in einer pluralistischen Demokratie gar nicht geben kann.", vom 31. Mai 1983, war Regieren nicht immer ein Erfolg ohne Umwege.
Dynamische und statische Phasen wechseln einander ab. Manchmal wurde Bestehendes – trotz akuten Handlungsbedarfs – nur verwaltet. Der Verlauf der Geschichte, wäre Franz Joseph I. ein aktiver Visionär und nicht der Oberste Beamte gewesen, kann nur vermutet werden.
Mit ziemlicher Sicherheit lässt sich aber die Arbeit unserer Expertenregierung vorhersagen. Für jede Maßnahme bedarf sie zusätzlich zum Verständnis der Mehrheit der Betroffenen auch die Zustimmung einer Mehrheit im Nationalrat. Hier sollte man innehalten, um sich zu fragen: Wer – vor allem, wenn von einem gut dotierten Posten zuversichtlich in die persönliche Zukunft geschaut werden kann – tut sich das an?
Alle Mitglieder unserer Expertenregierung sind Profis, die wissen, wie Regieren funktioniert. Daher muss allen eine gewisse Berufung – die vom Wunsch, zu gestalten, getragen sein muss – innewohnen.
Wie unsere elegante Verfassung diese Wünsche Realität werden lassen könnte, mögen studierte Verfassungsjuristen erklären. Wie die Politik diesen Wünschen gerecht wird, weiß – auch ohne Studium – jeder gelernte Österreicher. Vor allem im Osten lebende Österreicher neigen zu einem pessimistischen Phlegmatismus, der sich seit der Zeit, in der der Herr Karl über seinen Ansicht über die Politik philosophierte, zwar stilistisch, aber nicht inhaltlich wesentlich geändert hat.
Wirkliche Erwartungen hat wohl niemand.
Wer von ein Mehrheit des Nationalrats abhängig ist, kann, wenn ihm diese verwehrt wird, entweder
a) sich diese durch Kompromisse oder Gegenschäfte erkaufen,
b) resignieren und Däumchen drehen,
c) sein Augenmerk auf andere Aufgaben verlagern.
Das Expertenkabinett könnte den Ist-Stand evaluieren. Und es würde einige Missstände finden. Missstände, die bisher im Tagesgeschehen untergingen.
 
Glaubt man der Social Media besteht der meiste Evaluationsbedarf im Justizministerium. Dass mehrere ehemalige Höchstrichterinnen auf der Regierungsbank sitzen, wäre eine gute Gelegenheit, den einschlägigen Vorwürfen nachzugehen.
Die bisherigen Einrichtungen, wie zum Beispiel die Justizombudsstellen, gelten allgemein nicht als Garant einer optimalen Kontrolle der Kontrolleure. 
 
In einem Interview mit dem Standard meinte der damalige Präsident und heutige Beinahe-Innenminister Eckart Ratz 2012:
derStandard.at: Sie orten in der Justiz "eine Handvoll Richter, die Sorgen bereiten". Können Sie Beispiele nennen?
Eckart Ratz: Als OGH-Richter sehe ich, dass von den vielen Richtern in der ersten Instanz immer dieselben wenigen Richter ständig negativ auffallen. Weil sie es handwerklich nicht auf die Reihe kriegen. Sie nehmen einfach ihre Akten und tun irgendetwas, haben keine Struktur, schreiben Sätze, die nicht zum Punkt kommen. …
derStandard.at: Aber Richter sind unabhängig und unversetzbar. Wie gehen Sie als Vorgesetzter damit um, wenn jemand schlechte Leistung erbringt?
Ratz: Man darf nichts tun, was auch nur den Anschein einer Weisung hat. Aber im Gerichtsorganisationsgesetz steht, der OGH hat die Möglichkeit, Mängel, die er bei seinen Entscheidungen wahrnimmt, mitzuteilen. Diese Norm muss man ausnützen. Man kann dem Richter eine Fortbildung ans Herz legen. Wenn er es nicht macht, ist das ein Verstoß gegen die Standesvorschrift - dann muss der Präsident eine Disziplinaranzeige erstatten. 
Ratz war nicht der einzige Präsident des OGH, der die Justiz kritisierte.
Unfähige Richter zu entfernen ist ein gesellschaftliches Problem, das tabuisiert wird. Irgendwie scheint sich unsere Gesellschaft nicht (mehr) für ausreichend integer zu halten, in einer etwaigen Erleichterung einer Amtsenthebung eines – unfähigen – Richters keine Gefahr, die den Rechtsstaat weiter aushöhlen würde, befürchten zu müssen.
So wie der Expertenregierung selbst muss auch Ministeialen grundsätzlich ein guter Wille zugebilligt werden. Es würde sich in jedem Ministerien genug Personal finden lassen, das seinen Frust über externe Einflussnahmen los werden möchte. Das endlich das machen will, von dem es in jungen Jahren träumte: Einfach das Richtige zu tun.
Die Beschwerden über die „Justiz“ sind – so wie die Beschwerdeführer – unterschiedlich. Einige Kernaussagen tauchen aber immer wieder auf.
Beispielweise erachte die Justiz jedes Rechtsmittel als eine Art bürgerlichen Ungehorsam, der an sich schon bestraft werden müsste. Der Begriff "Verböserung" sage einiges aus. 
An einem einmal im Zuge der freien Beweiswürdigung „festgestellten“ Sachverhalt würde nicht gerüttelt. Einen Richter, der eine Berufung objektiv liest und versucht, den Gedankengang des Berufungswerbers sachlich nachzuvollziehen und auf seine Richtigkeit zu überprüfen, würde das System ausscheiden. Der würde als ein Nestbeschmutzer gelten und entsprechend behandelt werden. Beim Lesen einer Berufung würde nur darauf geachtet, wie sie verworfen werden kann.
Eine andere Schwachstelle seien die Sachverständigen und deren Bestellung. Dass Richterinnen von den Sachverständigen inhaltlich, und Gutachterinnen von den Richtern wirtschaftlich abhängig seien, hätte zu einer unglückseligen Allianz geführt, die alles, nur nicht den realen Sachverhalt feststellen würde.
Solange Richter, die Fälle nicht entscheiden, sondern „gewinnen", im Amt bleiben, kann der beste Rechtsstaat auf dem Papier nicht realisiert werden.

Um zu gewinnen, ist vielen jedes Mittel Recht.
Die Warnung, dass Beschwerden „nach hinten losgehen können", hat in einem Rechtsstaat nichts zu suchen.
Im Laufe der Zeit hat sich unstrittig die eine oder andere Unsitte eingeschlichen, mit deren Behebung bisherige Regierungen in der Hitze ihrer endogenen (auf der Regierungsbank) und exogenen (mit der Opposition) Gefechte überfordert waren. Auch die Expertenregierung wird gegen die Phalanx der Richterschaft und Staatsanwaltschaften nur wenig ausrichten können.

Eine Katharsis ist nur von oben möglich;
und oben bedeutet Höchstgerichte.
Diese Chance, dass ehemalige Höchstrichterinnen die Hebel der Macht bedienen können, wird so schnell nicht wiederkommen. Die Chance, den Rechtsstaat nachhaltig zu stärken, scheint groß; die Wahrscheinlichkeit, dass sie auch genutzt wird, leider klein. Denn das alles ist sehr kompliziert so wie Rechtsprechung, mit der wir leben müssen. Aber haben wir den Mut, mehr als bisher auf diese Kompliziertheit hinzuweisen; zuzugeben, dass es perfekte Lösungen für alles und für jeden in keinem Rechtsstaat gar nicht geben kann. Dass wir ihnen aber möglichst nahe kommen wollen und können.

Sonntag, 10. März 2019

Neu und bedenklich: ANLASSGESETZGEBUNG wegen eines allgemein als FEHLENTSCHEIDUNG verstandenen GERICHTSURTEILS



"Gesetzesänderung nach Kuh-Urteil steht bevor

Nach dem Urteil rund um die tödliche Kuhattacke im Pinnistal werden bereits Vorschläge für die Änderungen im Bundesgesetz ausgearbeitet. Diese könnten bereits Anfang kommender Woche vorgestellt werden, hieß es aus Wien"

Sonntag, 24. Februar 2019

Fünffache Mutter aus Fricktal begeht nach Gerichtsurteil Suizid

https://www.nau.ch/news/schweiz/funffache-mutter-aus-fricktal-begeht-nach-gerichtsurteil-suizid-65487624

Weil ihrem gewalttätigen Mann die fünf gemeinsamen Kinder zugesprochen wurden, hat sich eine 37-jährige Frau aus dem Fricktal AG umgebracht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine 37-jährige Schweizerin begeht Suizid, weil ihre Kinder bei ihrem Mann bleiben sollen.
  • Der Mann hatte sie und die Kinder während Jahren geschlagen.
  • Trotzdem spricht das Gericht dem Mann das Sorgerecht zu. 

Eine Mutter von fünf Kindern zwischen zehn und drei Jahren ist nicht mehr. Sie hat sich kurz vor Weihnachten 2018 im Aargauer Fricktal das Leben genommen. Fünf Tage vorher hatte die 37-Jährige vom Familiengericht des Bezirks Lenzburg einen Brief erhalten: Ihre fünf Kinder bleiben vorerst in der Obhut ihres Vaters, von dem sie sich im Sommer 2018 amtlich getrennt hatte.

Kinder und Frau geschlagen

Der Mann hatte seine Frau und die Kinder während Jahren geschlagen sowie psychische Gewalt auf sie ausgeübt. Dies zeigen Dokumente und Erzählungen, die der «NZZ am Sonntag» vorliegen. Obwohl die Mutter sich bei der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde Kesb meldete, passierte nicht viel. Auch die Staatsanwaltschaft leitete kein Verfahren ein, obwohl häusliche Gewalt seit 2004 ein Offizialdelikt ist.
Die Mutter erleidet in dieser schwierigen Zeit eine Depression. Sie kommt zum zweiten Mal - nach einer postnatalen Depression - in die Frauenklinik nach Zug. Der Mann besucht sie nie. Er ist überfordert mit der Kindererziehung, was gemäss der Zeitung später auch die Kesb feststellt: «In der Zeit häuften sich die Gewaltvorfälle den Kindern gegenüber».

Vater bringt Kinder nicht zurück

Im Juli 2018 flüchtet die Mutter mit ihren fünf Kindern auf den Hof ihrer Eltern. Sie zieht in der Nähe in ein Haus ein. Am Bezirksgericht Laufenburg läuft ein Eheschutzverfahren.
Doch der Alltag gestaltet sich schwierig, die Frau ist nicht stabil und wird an ihrem 37. Geburtstag in die psychiatrische Klinik Königsfelden AG eingeliefert.
Die Kinder erhalten einen Beistand, der es dem Vater erlaubt, mit ihnen in die Herbstferien zu fahren. Doch der Vater bringt die Kinder nicht zurück, zieht in einen anderen Kanton und lebt zeitweise mit den Kindern zu sechst in einem einzigen Zimmer bei einer befreundeten Familie. Beistand und Gericht liessen ihn gewähren.
 «Das war der K.-o.-Schlag»
Die Kinder besuchten während fünf Wochen keine Schule, niemand schreitet ein. Anfang November wird die Mutter aus der Klinik entlassen. Das Gericht entscheidet trotzdem, dass die Kinder vorerst in die Obhut des Vaters gehören.
Sie kämpft mit einer Anwältin um ihre Kinder. Doch ein Kinderpsychiater spricht ihr die Fähigkeit ab, ihre Kinder zu betreuen. Am 13. Dezember 2018 erfährt sie davon.
Fünf Tage später nimmt sich die junge Frau das Leben. «Das Gerichtsurteil war für sie der K.-o.-Schlag», sagt ihr Vater zur Zeitung.

Grosseltern geben nicht auf

Seit der Beerdigung ihrer Tochter haben die Grosseltern ihre fünf Enkel nicht mehr gesehen. Sie geben jedoch nicht auf und kämpfen mit einer neuen Anwältin weiter. Für das Besuchsrecht ihrer Enkel und die Rehabilitation ihrer Tochter.

Donnerstag, 25. Oktober 2018

Was gesagt werden will/soll/darf - oder heute feiert ein ehemaliger Bundesminster für Justiz Geburtstag

Ein Briefkopf weckte Erinnerungen in mir:
Ein emeritierter Rechtsanwalt und ehemaliger BM für Justiz feiert heute, am 25.10.2018, seinen 86. Geburtstag.
Alles Gute

Zur Rekursbeantwortung:

Eine Ex-Frau beantragt, dass ihrem Ex-Mann keine Verfahrenshilfe bewilligt wird.

Eine derartige Rekursbeantwortung ist rechtlich nicht vorgesehen. Das muss der "Antragstellerin" aus früheren Verfahren - diesbezügliche Anträge sind zurückzuweisen - bekannt sein.

In der seitenlangen Begründung geht es auch gar nicht um den Ex-Mann. Vielmehr wird der Ex-Schwiegervater als gewalttätiger Unmensch dargestellt. Um zu beweisen, dass der nie Ruhe geben würde, werden u.a. alle seine Internetaktivitäten angeführt. Dies setzt umfangreiche Recherchen voraus. Sogar Publikationen unter einem Pseudonym werden angeführt. 
Abgesehen davon werden Vermutungen als Tatsachen dargestellt.
Das ist wegen der laut einer protokollierten Aussage einer Gerichtsgutachterin als eingeschränkt beurteilten Wahrnehmungsfähigkeit der "Antragsgegnerin" besonders bedenklich:

„Über Fragen der Kindesmutter gibt die Sachverständige ergänzt einvernommen an:
Zur Frage, welche Probleme die Kindesmutter durch eine psychotherapeutische Behandlung lösen sollte, gebe ich an:
Bei der Mutter hat sich ein ausgeprägtes Erlebnis- und Ausdrucksintensitätspotential über der Norm gezeigt. Die Mutter nimmt Dinge größer, ausgeprägter wahr, als sie tatsächlich sind und befindet sich im hohen Erregungszustand. Mit einer Therapie könnte sie das alles gelassener sehen. Das ergibt sich aus dem Persönlichkeitsprofil der Mutter, wenn sie daran arbeiten würde, dann würde es ihr und auch den Kindern
wirklich besser gehen. Die Kindesmutter wirft ein, dass sie nur deshalb so reagiert, weil immer wieder Anschuldigungen seitens des Kindesvaters kommen.
Die Sachverständige gibt ergänzend befragt an:
Es ist trotzdem auch wichtig, dass die Kindesmutter an ihrer Persönlichkeit arbeitet und eine Therapie in Anspruch nimmt.
Wenn ich gefragt werde, warum ich von einer eingeschränkten Bindungstoleranz ausgegangen bin, dann gibt die Kindesmutter an: Ich bin von der derzeitigen Situation ausgegangen, ich habe nie angegeben, dass ich nie ein unbegleitetes Besuchsrecht zulassen würde, ich gehe nur von den derzeitigen Umständen aus.
Die Sachverständige ergänzt das Gutachten wie folgt:
Wenn ich gefragt werde, dass in der Zusammenfassung des Gutachtens enthalten ist, dass bei den Besuchskontakten jeweils die Mutter anwesend sein sollte, da dem Vater die alleinige Verantwortung für die Kinder nicht übertragen werden könne und bei der heutigen Ergänzung aber sehr wohl dem Vater die alleinige Verantwortung für die Kinder übertragen werden könne, dann gebe ich an, bei der Befundaufnahme hat der Vater glaube ich erst ein paar Tage im Kindergarten gearbeitet, jetzt ist doch eine gewisse Zeit vergangen. Es gibt da sichtlich keine Probleme, weshalb ihm auch die Verantwortung für seine eigenen Kinder übertragen werden kann.

Wie die Justiz darauf reagieren wird, bleibt abzuwarten. In diesem Fallkomplex hat vor allem das BG Fünfhaus schon öfters geirrt.


1986 wollte ich heiraten. Davor musste meine Ehe, die nur mehr auf dem Papier bestand, auch rechtlich beendet werden. 
Meine Ex-Frau hatte sich 1983 in Griechenland scheiden lassen.
Wenn ich mich richtig erinnere, besagte das damals gültige zwischenstaatliche Abkommen, dass ein Scheidungsurteil eines Vertragsstaates - ohne Übernahme der Entscheidung der Schuldenfrage oder sonstiger Rechtsfolgen - auch im anderen Vertragsstaat gültig sei.
Mir wurden alle Schriftstücke des anderen Vertragsstaates zugestellt. 

Ich dachte, ich sei geschieden.

1986 wurde ich eines Besseren belehrt.

Ich müsste nachweisen, dass die Scheidung rechtskräftig geworden ist.
Als nicht juristisch Denkender wäre ich nie auf diese Idee gekommen:
Meine Ex-Frau beantragte die Scheidung.
Meine Ex-Frau zog die Scheidung durch.
Ich ließ sie ohne Einwand geschehen.
Jetzt wollte ich sie anerkennen lassen.
Beide wollten die Scheidung.

Warum hätte die Scheidung nicht rechtskräftig werden sollen? 

Also erkundigte ich mich bei der Stelle, der Justiz, die mir die Schriftstücke zugestellt hatte.

Und erhielt die Klarstellung von höchster Stelle, dass ich die eingetretene Rechtskraft nachweisen müsste.


Die Rechtskraft nachzuweisen, bedeutete:
Beauftragung eines inländischen Rechtsanwaltes.
Beglaubigte Übersetzung seines Ansuchens.
Verschicken ins Ausland.
Beglaubigte Übersetzung der Bestätigung der Rechtskraft.
Neuerlicher Antrag, die Scheidung anzuerkennen.

Zeit und Kosten. Und wozu? 

Also jammerte ich im Bekanntenkreis herum. Damals war ich noch aktives FPÖ-Mitglied. 1983 hatte ich noch auf der Liste der FPÖ für den Nationalrat kandidiert. Bekannte hatten mich dazu gebracht. Mit Steger sei alles anders. Ich lernte auch (aber nicht nur) beachtenswerte Menschen kennen. 
Gefährlich wurde mir die Vereinnahmung durch die Partei. Irgendwann stand ich in meiner Freizeit nur mehr mit "Leuten von uns" in Kontakt.
Als Alleinerzieher fehlte mir auch die nötige Zeit. Ich sah vor allem keinen Sinn darin, auf drei Nikolausfeiern, aber nicht auf der einen meines Kindes zu sein. 
Eine Ausrede, der Politik den Rücken zu kehren, findet sich in jeder Partei.
Einige Kontakte blieben mir erhalten, und einer sagte, das mit der Rechtskraft sei keine Sache. Alles, was ich tun müsste, sei einen Brief an den Bundesminister für Justiz zu schreiben. Das würde schon geregelt werden.
 
Ich schreib diesen Brief.

Oft kommt es aber anders als man denkt. Die Scheidung war kein Thema mehr. Ich kümmerte mich nicht mehr weiter darum.

Vor Kurzem hinterlegte ich mein Testament beim Gericht. Ich hatte keinen Urkundenbeweis, dass ich geschieden bin. Zur Vermeidung etwaiger Probleme bei der Abwicklung meines Verlassenschaftsverfahrens besorgte ich mir den fehlenden Urkundenbeweis.



1983 wurde meine Ehe aufgelöst. Drei Jahre später erklärte das Bundesministerium nach Prüfung meines Falles, wie ich meine Ehe beenden lassen hätte können.



1) Will ich das schreiben?

Ja. Gerade heute schwelgen wir in einer virtuellen Welt der Ankündigungen, die uns die Realität vergessen lässt.
Worte sind keine Hülsen für vorgefasste, einzig gültige Wahrheiten. Worte äußern individuelles Wollen, um als kollektive Diskussionsgrundlage zu einem gemeinsamen, für alle annehmbaren Ergebnis zu führen.

Heute beantworten Ministerien Schreiben nur noch mit Textbausteinen.

Und gerade deshalb ist es kaum vorstellbar, dass früher zB im Justizministerium ein "Richter fürs Strafrecht" und ein "Richter fürs Zivilrecht" saßen, und dass es einen einzigen Mediensprecher gab.
Ältere Personen - die das vorige Jahrhundert bewusst erlebten - die heute durchs Justizministerium gehen, bestaunen die Vielzahl der Helferleins. Was machen die alle? Statt einen Medienbeauftragten soll es heute vier geben. Und tortzdem sind immer wieder "Missverständnisse" aufzuklären.

Und da wir Älteren als alte Zauseln bestenfalls milde belächelt werden, wollte ich einmal sagen: "Wisst ihr überhaupt noch, worum es geht?"  

2) Soll ich das schreiben?

Ja. Die Kommunikation zwischen Bürger und Regierung muss wieder offener werden. Niemand verlangt heute, dass der Bundeskanzler, wie zu Kreiskys Zeiten, im öffentlichen Telefonbuch steht. Dafür laufen zu viele "Verrückte" herum.
Aber wichtiger als die Kommunikation zwischen Bürger/in und Regierung muss wieder offener werden ist die Kommunikation zwischen Bürger und Regierung muss wieder offener werden.

Für dieses Öffnen gibt es viele Wege, die, so unterschiedlich sie auch sein mögen, alle eine wesentliche Voraussetzung haben: Der Bürger muss wieder ernst genommen werden. 

3) Darf ich das schreiben?

Ja. Aber nicht mehr. Öffentlich geäußerte Vermutungen, die Auflösung meiner Ehe wäre durch eine unerlaubte Intervention eines FPÖ-Ministers für ein FPÖ-Mietglied zustande gekommen, wären nicht beweisbar und würden, sollte Herr RA. Dr. Harald Ofner, em., Bundesminister A.D., klagen, rechtliche (v.a. teure) Folgen haben.


Was heute fehlt, ist eine gewisses Entspanntsein, das wieder Menschkeit zuließe.


Es gab Zeiten, in denen das Du über die Parteigrenzen hinaus ein ehrliches war (heute ist es nicht einmal mehr innerhalb der Partei ein solches), in denen Handschlagqualität keine Besonderheit war, in denen nicht "quid pro quo" und "do ut des" das Handeln bestimmten.

Heute wurde das unschuldige "eine Hand wäscht die andere" wieder zu einer Hinterfotzigkeit wie in der zivilisierten Antike: Die eine Hand wäscht die andere und beide waschen das Gesicht.

Wer will, kann Gesicht durch andere Körperteile ersetzen.

Wer diesen Beitrag gelesen hat, glaubt vielleicht, meine Geburtstagswünsche wären zynisch gemeint.

Dass Geburtstagswünsche für einen "Gegner", der 86 wurde, ehrlich sein können, versteht die heutige Gesellschaft nicht mehr.

Für mich waren zB Hausdurchsuchungen (die dauern oft länger) erfolgreich, wenn ich einen "Kaffee bekam". Einmal kochte eine Wirtin, Hausdurchsuchungen wurden nach Möglichkeit an Ruhetagen durchgeführt, sogar extra für die Hausdurchsucher ein Mittagessen.
Natürlich freute ich mich, wenn Verwertbares gefunden wurde. Jeder braucht ein Erfolgserlebnis. Aber "jeder" war damals noch "jeder". Heute ist "jeder" nur mehr "ich".